Sozialversicherungs-Rechner Österreich – Beiträge 2026
Berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge 2026 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: KV, PV, ALV, WBF, UV und DB – einzeln und gesamt. Offizielle Sätze (WKO), kostenlos und ohne Datenspeicherung.
Die Sozialversicherungsbeiträge 2026 des Arbeitnehmers betragen zusammen 17,57 % des Bruttogehalts: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % und Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 % – jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € pro Monat. Dazu kommt die AK-Umlage von 0,50 %. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 20,98 % (KV 3,78 %, PV 12,55 %, ALV 2,95 % + IESG 0,10 %, UV 1,10 %, WBF 0,50 %) plus Dienstgeberbeitrag 3,70 %. Das Ergebnis ist eine Schätzung.
So verwenden Sie den SV-Rechner
- Geben Sie Ihr Bruttogehalt pro Monat ein.
- Wählen Sie, ob es sich um einen Monat mit Sonderzahlung (13./14. Gehalt) handelt.
- Lesen Sie die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzeln und gesamt ab.
Welche Beiträge werden berechnet?
Der Arbeitnehmer trägt 2026 insgesamt 17,57 % des Bruttogehalts: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % und Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 %, jeweils bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € pro Monat. Hinzu kommt die Arbeiterkammer-Umlage von 0,50 % (keine SV). Der Arbeitgeber zahlt rund 20,98 %: KV 3,78 %, PV 12,55 %, ALV 2,95 % plus IESG-Zuschlag 0,10 %, Unfallversicherung 1,10 % und WBF 0,50 %, dazu den Dienstgeberbeitrag (FLAG) von 3,70 %.
AN gesamt = 17,57 %KV 3,87 + PV 10,25 + ALV 2,95 + WBF 0,50AG gesamt = 20,98 %KV 3,78 + PV 12,55 + ALV 2,95 + IESG 0,10 + UV 1,10 + WBF 0,50DB FLAG = 3,70 %Dienstgeberbeitrag zum FamilienlastenausgleichsfondsSonderzahlung: 17,07 % ANKV + PV + ALV (keine WBF, keine AK)Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto
Bei 3.500 € Brutto pro Monat (unter der Höchstbeitragsgrundlage) ergeben sich 2026: Arbeitnehmer – KV 135,45 €, PV 358,75 €, ALV 103,25 €, WBF 17,50 € = 614,95 € (17,57 %), plus AK-Umlage 17,50 €. Arbeitgeber – KV 132,30 €, PV 439,25 €, ALV 103,25 €, IESG 3,50 €, UV 38,50 €, WBF 17,50 € = 734,30 € (20,98 %), plus Dienstgeberbeitrag 129,50 € (3,70 %).
Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Überblick
| Beitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 3,87 % | 3,78 % |
| Pensionsversicherung (PV) | 10,25 % | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | 2,95 % | 2,95 % (+0,10 % IESG) |
| Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) | 0,50 % | 0,50 % |
| Unfallversicherung (UV) | – | 1,10 % |
| Dienstgeberbeitrag (DB/FLAG) | – | 3,70 % |
Sätze Stand 2026 (WKO). Höchstbeitragsgrundlage: 6.930 €/Monat.
Was ist die Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung in Österreich umfasst die Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte (bei der PV mehr vom Arbeitgeber) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt und direkt vom Gehalt abgeführt. Sie finanzieren das Gesundheits- und Pensionssystem sowie den Arbeitslosenschutz. Die Höchstbeitragsgrundlage begrenzt die beitragspflichtigen Einkommen.
Hinweise zur Berechnung
- Die Höchstbeitragsgrundlage 2026 beträgt 6.930 € pro Monat – darüber fällt keine SV an.
- Auf Sonderzahlungen zahlen Arbeitnehmer KV, PV und ALV (17,07 %), ohne WBF und AK.
- Die AK-Umlage ist keine Sozialversicherung, wird aber vom Gehalt abgezogen.
- Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die ÖGK oder eine Fachperson.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Sozialversicherung in Österreich 2026?
Der Arbeitnehmer zahlt 2026 insgesamt 17,57 % (KV 3,87 %, PV 10,25 %, ALV 2,95 %, WBF 0,50 %) plus AK-Umlage 0,50 %. Der Arbeitgeber zahlt rund 20,98 % plus Dienstgeberbeitrag 3,70 %.
Was ist die Höchstbeitragsgrundlage?
Die Höchstbeitragsgrundlage ist der maximale monatliche Betrag, auf den Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2026 beträgt sie 6.930 € pro Monat (231 € pro Tag).
Wie viel SV zahlt man bei 3.500 € brutto?
Bei 3.500 € Brutto zahlt der Arbeitnehmer 614,95 € (17,57 %) plus 17,50 € AK-Umlage. Der Arbeitgeber zahlt 734,30 € (20,98 %) plus 129,50 € Dienstgeberbeitrag.
Zahlt man auf Sonderzahlungen Sozialversicherung?
Ja, aber mit ermäßigten Sätzen: Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, zusammen 17,07 %, bis zu einem Jahresbetrag von 13.860 €. WBF und AK-Umlage fallen auf Sonderzahlungen nicht an.
Was ist der Dienstgeberbeitrag?
Der Dienstgeberbeitrag (DB) von 3,70 % ist eine Abgabe des Arbeitgebers an den Familienlastenausgleichsfonds (FLAG). Er wird nicht vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.