Der Lohnsteuer-Rechner zeigt, wie viel Steuer Ihr Arbeitgeber monatlich vom Gehalt abführt — nach dem österreichischen Einkommensteuertarif 2026 (EStG §33). Dieser Artikel erklärt den Tarif, die Absetzbeträge und die Fälle, in denen die Tarifrechnung nicht mit dem Lohnzettel übereinstimmt.

Lohnsteuer: die Steuer, die der Arbeitgeber direkt abführt

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie wird nicht einmal jährlich bezahlt, sondern bei jeder Lohnzahlung einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Der Tarif ist derselbe wie bei der veranlagten Einkommensteuer (EStG §33) — Unterschiede ergeben sich erst, wenn bei der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen nachgetragen werden.

Der Lohnsteuertarif 2026: sieben Stufen

Der Tarif ist ein Stufentarif: Jeder Prozentsatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der in diese Stufe fällt. Die letzte Spalte zeigt die Tarifsteuer, die sich bis zum Ende der jeweiligen Stufe ansammelt — ohne Absetzbeträge.

Einkommensteile pro Jahr Steuersatz Tarifsteuer am Stufenende
bis 13.539 Euro 0 % 0,00 Euro
über 13.539 bis 21.992 Euro 20 % 1.690,60 Euro
über 21.992 bis 36.458 Euro 30 % 6.030,40 Euro
über 36.458 bis 70.365 Euro 40 % 19.593,20 Euro
über 70.365 bis 104.859 Euro 48 % 36.150,32 Euro
über 104.859 bis 1.000.000 Euro 50 % 483.720,82 Euro
über 1.000.000 Euro 55 % —

Der Spitzensatz von 55 Prozent ist befristet (2016 bis 2029) und fällt danach auf 50 Prozent zurück. Die Grenzbeträge wurden 2026 um 1,733 Prozent indexiert — zwei Drittel der Inflationsrate.

Absetzbeträge senken die Steuer, nicht die Bemessungsgrundlage

Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro pro Jahr für alle Arbeitnehmer. Dazu kommen zwei Varianten für tiefere Einkommen:

  • Zuschlag von 804 Euro bei einem Einkommen bis 19.761 Euro, ausgeschlichen bis 30.259 Euro.
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag bis 853 Euro bei einem Einkommen bis 15.069 Euro (Einschleifung bis 16.056 Euro).

Pensionistenabsetzbetrag: bis 1.020 Euro, erhöht bis 1.502 Euro. Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag können nicht gleichzeitig berücksichtigt werden.

Der frühere Arbeitnehmerabsetzbetrag existiert nicht mehr — er wurde 2015 aufgehoben und taucht in den BMF-Tabellen für 2026 nicht auf.

Entscheidend ist der Mechanismus: Absetzbeträge werden vom Ergebnis der Tarifberechnung abgezogen, nicht vom Einkommen. Sie senken also direkt die Steuer, nicht die Bemessungsgrundlage.

Laufende Bezüge und Sonderzahlungen: warum der Tarif allein nicht reicht

Das Gehalt wird in Österreich in 14 Teilen ausbezahlt: zwölf laufende Bezüge plus 13. und 14. Gehalt. Die Lohnverrechnung behandelt beide Teile getrennt — die Sonderzahlungen sind außerdem sozialversicherungsrechtlich begünstigt: Auf sie fallen nur 14,12 Prozent Arbeitnehmeranteil an (KV 3,87 + PV 10,25 Prozent), bis zu 13.860 Euro pro Jahr.

Was das praktisch bedeutet, zeigt ein Rechenvergleich für 40.000 Euro brutto:

Rechenweg Ergebnis
Tarif auf den Betrag nach Sozialversicherung (32.743,42 Euro) minus Verkehrsabsetzbetrag rund 4.420 Euro
Offizieller Brutto-Netto-Rechner des BMF (Angestellter, Wien, 2026) 3.205,86 Euro Lohnsteuer

Wer den Tarif von Hand auf das Bruttogehalt anwendet, überschätzt die Lohnsteuer deutlich. Der Lohnsteuer-Rechner zeigt die Tarifsteuer mit den Absetzbeträgen; den Lohnzettel selbst rechnet der offizielle Brutto-Netto-Rechner des BMF.

Beispiel: 40.000 Euro brutto pro Jahr

Angestellter in Wien, 2026, ohne Pendlerpauschale und ohne Kinder. Das Bruttogehalt entspricht 2.857,14 Euro pro Lohnzahlung bei 14 Zahlungen.

Position Betrag pro Jahr
Bruttogehalt 40.000,00 Euro
Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) −7.256,58 Euro
Lohnsteuer −3.205,86 Euro
Nettogehalt 29.537,52 Euro

Das sind rund 2.461 Euro netto pro Monat, wenn man das Nettogehalt auf zwölf Monate umlegt — beim 14-fachen Auszahlungsrhythmus sind die Monatsbeträge entsprechend anders verteilt.

Die wichtigsten Werte 2026

  • Sozialversicherung Arbeitnehmer: 18,07 Prozent (ohne Arbeiterkammerumlage 17,57 Prozent).
  • Höchstbeitragsgrundlage: 6.930 Euro pro Monat, 231 Euro pro Tag; Sonderzahlungen bis 13.860 Euro pro Jahr.
  • Sonderzahlungen: 14,12 Prozent Arbeitnehmeranteil.
  • Lohnsteuer: sieben Stufen von 0 bis 55 Prozent.
  • Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro pro Jahr.

Lohnsteuer senken: Werbungskosten und Veranlagung

  • Pendlerpauschale (Werbungskosten, senkt die Bemessungsgrundlage): Kleine Pauschale 696 / 1.356 / 2.016 Euro pro Jahr ab 20 Kilometer, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind; Große Pauschale 372 / 1.476 / 2.568 / 3.672 Euro pro Jahr ab 2 Kilometer, wenn sie nicht zumutbar sind.
  • Pendlereuro: 6 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke (2026) als Absetzbetrag — bei 27 Kilometern sind das 162 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist der Anspruch auf Pendlerpauschale.
  • Kinderabsetzbetrag: 70,90 Euro pro Monat und Kind — ein Absetzbetrag, keine Familienbeihilfe.
  • Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich): Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nachtragen; zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird rückerstattet.

Welcher Rechner für welchen Fall

Alle Tarifstufen, Absetzbeträge und Sozialversicherungswerte stammen aus den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Dachverbands der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2026.